Ergänzende Bestimmungen (AGB) für Kurse, Workshops- und Außenveranstaltungen der
Bergischen & Eifeler Fliegenfischerschulen - Rolf Renell
Allgemeines:
Diese AGB´s regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der Bergischen & Eifeler Fliegenfischerschulen, Rolf Renell (nachfolgend E.F.F.S.
genannt) und dem Kursteilnehmer bzw. dem Vertragspartner.
Abschluss eines Vertrages:
Mit seiner Anmeldung bietet der Vertragspartner der Firma E.F.F.S. den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung
bedarf der Schriftform (elektronische Post ist ebenfalls verbindlich) und ist Vertragsbestandteil! Eine Anmeldung kann auch auf ein
vom Vertragspartner bestätigtes und von E.F.F.S. unterbreitetes Angebot erfolgen. Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt
die anmeldende Person (namentlich durch die Anmeldung bei E.F.F.S. bekannt) die so genannte Vertretungsvollmacht für
die mit angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung
bzw. Anmeldung gegenüber E.F.F.S. ist. Diese Vertretungsvollmacht gilt auch für minderjährige Teilnehmer innerhalb der angemeldeten
Gruppe. Die Anmeldung von minderjährigen Teilnehmern als einzelne Teilnehmer ist nur von erziehungsberechtigten Personen
zulässig. Die E.F.F.S. geht mit Firmen, Vereinen (sog. juristischen Personen) nur einen Vertrag ein, wenn ein Vertragspartner
als körperliche Person eindeutig benannt ist und sie die Vertretungsvollmacht übernimmt.
Gültigkeit eines Vertrages (Zustandekommen des Vertrages)
Der Vertrag gilt erst als zustande gekommen, wenn der Vertragspartner die Anzahlung, Rest- oder Gesamtzahlung fristgemäß zu
den vereinbarten Fälligkeitsterminen leistet, spätestens jedoch unmittelbar nach der schriftlichen Reservierung/Buchung.
Zahlungen:
Nach schriftlicher Buchung bzw. Reservierung ist eine Anzahlung von 50,00€ zu leisten. Die Kontoverbindung liegt dem Teilnehmer
in schriftlicher Form zu diesem Zeitpunkt vor (Angebotsschreiben/Kursmappe).Bei der Buchung Erziehungsberechtigter für minderjährige
Teilnehmer ist in jedem Falle eine ausgefüllte und unterschriebene „Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten”
gleichzeitig mit der Einzahlung, schriftlich, spätestens am ersten Veranstaltungstag zu überreichen/übersenden. Ist dies nicht der
Fall, behält sich die E.F.F.S. vor, den/die minderjährigen Teilnehmer von der Aktion auszuschließen. Alle damit verbundenen Kosten
gehen zu Lasten der betreffenden Erziehungsberechtigten.
Rücktritt vom Vertrag durch die E.F.F.S.:
Die E.F.F.S. hat das Recht, bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl, bei Aktionen mit feststehenden Touren-/
Kursbeginn lt. individuellem Angebot oder Preisliste 10 Tage vor Beginn vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Vertragspartner
von der E.F.F.S. schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. Die E.F.F.S. hat das Recht bis 10 Tage vor Beginn vom Vertrag
zurückzutreten, wenn nach Ausschöpfen aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf
diese Aktion, nicht abgewendet werden kann. Bei falsch gemachten Angaben (Anmeldung, Buchung) kann die E.F.F.S. ebenfalls
ohne Kostenrückerstattung vom Vertrag zurücktreten. Die E.F.F.S. hat das Recht, bis zum Beginn und noch während einer bereits
begonnenen Aktion vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetterbilden (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer
der Aktion besteht. In solchen Fällen kann der gesamte, bereits gezahlte Preis vollständig dem Vertragspartner gut geschrieben und
ein Ersatztermin vereinbart werden. Kosten für die Anreise und notwendigen Übernachtungen/ Spesen können jedoch nicht erstattet
werden und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen (Eigenrisiko). Höhere Gewalt, Kriege, Havarien, Naturkatastrophen oder gleichwichtige
Situationen berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Die Entschädigung regelt sich in diesem Fall nach dem Paragraph
471 des BGB. Bedingt ein Unfall, eine Verletzung oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehrerer Teilnehmer
eine Abweichung vom geplanten Tourenverlauf/Kursverlauf, so haben Maßnahmen der Ersten Hilfe und der Bergung/ ärztlichen
Versorgung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Aktion. Die E.F.F.S. hat außerdem das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn
fällige Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Gesamt- oder Rechnungszahlungen) unrichtig, nicht oder verspätet entsprechend den
Angaben geleistet werden bzw. nicht als Bezahlung des Preises eingehen.
Dies trifft auch bei falschen Angaben - insbesondere bei der Anmeldung von Gruppen und noch nicht volljährigen Teilnehmern- durch
den Vertragspartner zu. Ggf. wirksam werdende Stornierungsgebühren werden von der E.F.F.S. erhoben. Teilnehmer, die durch
ihr äußeres Erscheinen und durch Äußerungen rassistisches, Völkerverachtendes oder faschistoides/extremistischesGedankengut
propagieren, können vom Kursleiter/Guide ohne vorheriger Abmahnung von der Aktion ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für
Teilnehmer, welche die Aktion oder den Inhalt in anderer Art und Weise zu stören versuchen. In diesem Falle besteht für den die
Störung verursachenden Teilnehmer oder für die Gruppe kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises und für die entstehenden
Kosten für Rückreise etc. In den meisten Fällen muss der verursachende Teilnehmer oder die verursachenden Mitglieder einer
Gruppe mit einer Anzeige durch die E.F.F.S. rechnen. Auch gehen entstehende Kosten zur Durchsetzung von Ruhe und Ordnung
voll zu Lasten der Verursacher. Der Guide/Kursleiter ist befugt über die Untauglichkeit (z.B. Trunkenheit, Drogen) von Teilnehmern
zu entscheiden und diese von der Reise, Übung, Aktion oder Details auszuschließen. In diesen Fällen hat der Teilnehmer kein Recht
auf Rückerstattung des Preises. Bei vom Teilnehmer vorsätzlichen, fahrlässig oder grob fahrlässig herbeigeführten Sachbeschädigungen
oder Materialverlusten werden (den sämtliche Kosten für Reparatur, Wiederbeschaffung und Ausfall) in Rechnung
gestellt. Dies gilt auch bei unsachgemäßen Umgang mit zur Verfügung gestelltem Material im Bereich Schulklassen- und
Jugendangebote. Hier haftet der/die Erziehungsberechtigte für Beschädigungen oder Verluste.
Rücktritt vom Vertrag durch den Vertragspartner:
Jeder Vertragspartner hat grundsätzlich das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag in Form einer schriftlichen Kündigung zurückzutreten.
Dieser Vertragsrücktritt (Stornierung) kann nur durch die im Vertrag als Vertragspartner benannte Person und in schriftlicher
Form erfolgen. Bei einer Vertragskündigung bzw. Stornierung durch den Vertragspartner zählt der Zeitpunkt des nachweislichen
Eingangsdatums der Stornierung bei der E.F.F.S. Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, so hat diese
Vertragsänderung ebenfalls in schriftlicher Form durch den die Vertretungsvollmacht ausübenden Vertragspartner zu erfolgen. Für
die Teilnehmer, welche aus dem Vertrag ausscheiden, gelten die gleichen Prozentsätze der sog. Stornierungsgebühren, berechnet
auf den Einzelteilnehmer, wie unten gezeigt. Erreicht in diesem Falle die Anzahl der verbliebenen Personen einer Gruppe nicht
mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte (Mindest)Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis,
so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe entsprechend meiner Preislisten oder gemachten Angebote. Bei Rücktritt
werden folgende Stornierungsgebühren, basierend auf den Gesamtreisepreis bzw. bei der Stornierung einzelner Teilnehmer einer
Gruppe basierend auf den Einzelteilnehmerpreis fällig:
• ab Abschluss der/des Tour/Kurses bis 21 Tage vor Reisebeginn 10% mindestens EUR 20,00
• 21 - 3 Tage vor Beginn 70%
• Ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen zu Beginn 100%
Leistungen, Preis:
Die Angebote in den aktuellen Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Bitte haben Sie jedoch Verständnis
dafür, dass bei Übermittlung Ihres Buchungswunsches aus sachlichen Gründen Änderungen von Preisen und Leistungen möglich
sind. Über diese werde ich Sie selbstverständlich unterrichten. Dies gilt auch für die von der E.F.F.S. gemachten, zeitlich befristeten
Angeboten. Die E.F.F.S. behält sich bei Erhöhung von Steuern (u.a. Mehrwertsteuer) die Weitergabe an den Vertragspartner vor.
Im Hinblick auf die besondere Eigenart vieler meiner angebotenen Aktionen bleiben notwendige, zumutbare, von der E.F.F.S. nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführte Programm- und Terminänderungen vorbehalten (höhere Gewalt, Unwettersituationen wie
Hochwasser, extreme Waldbrandgefahr oder extremes Niedrigwasser, politische Unruhen, Streik, Stau, Wartezeiten an Grenzübergangsstellen,
nichtvorhersehbare Umstände etc.). Die Zumutbarkeit ist insbesondere dann gegeben, wenn diese Änderungen nicht
erheblich sind und den gesamten Inhalt und Verlauf der Aktion nicht grundlegend beeinträchtigen. Von derartigen Änderungen wird
die E.F.F.S. die Vertragspartner unverzüglich unterrichten bzw. während der Aktion in Abstimmung des Tourguides/ Kursleiters und
der Teilnehmer eine Änderung oder Variation der Tour/Kurses beschließen. Willkürmaßnahmen ausländischer Behörden, Staatsbediensteter,
Streiks, höhere Gewalt (Wetterunbilden, Unpassierbarkeit von Straßen), Verkehrsstau, unüblich lange Wartezeiten an
Grenzübergängen, die zum Ausfall oder zur massiven Beeinträchtigung der Aktion führen, bedingen nicht den Anspruch auf teilweise
oder gesamte Kostenrückerstattung. Zeitangaben (außer Treffpunkte und Aktionsbeginn) sind als grobe Richtwerte zu sehen, Abweichungen
sind nicht ausgeschlossen.
Haftung, Haftungsbeschränkung:
Keine Haftung für abhanden gekommene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Teilnehmer - das gilt auch für im Fahrzeug,
im Tourfahrzeug oder in den betreffenden Herbergen, Camps und anderen Unterkünften zurückgelassene Gegenstände. Keine Haftung
für Schäden an Kraftfahrzeugen und darin befindlichen Gegenständen. Es erfolgt keinerlei Haftung für beschädigte, verlorene,
verschmutzte oder unbrauchbar gewordene Ausrüstungs- und Bekleidungsstücke sowie vom Teilnehmer während der Tour oder des
Kurses benutzten Gegenstände (Video, Telefone, Foto...). Ausnahme davon bildet eine ausdrücklich vom Kursleiter/Tourguide verlangte
Benutzung - z.B. bei Maßnahmen der Gefahrenvermeidung oder Hilfeleistung. Dem Teilnehmer obliegt die entsprechend der
gewählten Aktionsart bzw. des Kursinhaltes entsprechende sichere Verwahrung oder Aufbewahrung. Ausdrücklich wird hingewiesen,
dass bei vielen Touren und Kursen ein Eintritt des geschilderten Sachverhaltes möglich sein kann und sich entsprechend darauf
einzustellen ist!
Verliert ein Teilnehmer bei einer geführten (vom Kursleiter / Tourguide abgesicherten) Kurs / Tour den Kontakt zur Gruppe, hat er
abzuwarten, bis ein Vertreter von der E.F.F.S. ihn wieder zur Gruppe führt. Fällt der Kursleiter / Tourguide durch einen nicht vorhergesehenen
Umstand zur Absicherung der Aktion aus, so hat die Gruppe auf Eintreffen eines Vertreters von E.F.F.S. zu warten. Erfolgt
durch den/ die Teilnehmer eine eigenständige Weiterfahrt oder Durchführung der Aktion, so erfolgt dies auf eigenes Risiko. Bei Aufenthalten
in Camps, Herbergen und vergleichbaren Einrichtungen ist durch die Teilnehmer die entsprechend gültige Hausordnung
bzw. Verordnungen (Zeltplatzordnung, Naturschutz, Nachtruhe, Lärm- und Emissionsschutz) einzuhalten. Mitreisendes Betreuerund
Aufsichtspersonal (besonders bei Jugendgruppen oder Schulklassen) hat diesem Sachverhalt gegenüber den jugendlichen Teilnehmern
besonders Rechnung zu tragen. Generell ist vom Betreuer- und Aufsichtspersonal konsequent die allgemeine Obhut- und
Aufsichtspflicht für die mitreisenden Teilnehmer (Kinder, Jugendliche) zu erbringen. Erfolgen Anzeigen oder Forderungen Dritter
Personen oder Behörden an die E.F.F.S., deren Verursachung Teilnehmern obliegt (vor allem bei Vermietungen von Ausrüstungsmaterial,
Naturschutz- u. Umweltdelikten oder während individuell zu fahrenden bzw. durchzuführenden Touren/Kursen), so werden
diese Forderungen durch die E.F.F.S. an den Verursacher weitergeleitet und ebenfalls zurAnzeige gebracht.Die E.F.F.S. behält sich
vor, in diesem Fall gespeicherte Daten (Adressdaten) weiterzugeben.
Hygiene:
Durch den Charakter vieler Aktionen bedingt, erfolgt die Verpflegung auf einem einfachen Niveau unter Beachtung der Richtlinien von
Hygiene, Haltbarkeit / Verderblichkeit von Nahrung. Es kann vorkommen, dass hygienische Anforderungen an Essenszubereitung
und Esskultur nicht immer eingehalten werden können (z.B. das Kochen über offenem Feuer, selbständige Nahrungszubereitung,
Situation z.B. bei mehrtägigen Outdoorkursen...). Die Teilnehmer bereiten in jedem Falle selbständig Ihre Nahrung / Mahlzeiten zu,
es sei denn im Angebot oder Vertrag ist anderes genannt oder aufgeführt. Ebenso bedingen Lagern / Übernachtungen auf Rastplätzen
oder Flusswanderrastplätzen oder auf einfachen Zeltplätzen o. Lagerplätzen sowie Kurzaktionsangebote bis 72h nicht immer
Anspruch auf sanitäre Einrichtungen (u. a. bei Flussfahrten).
Zusammenarbeit mit Weiterverkäufern, Agenturen und Reisebüros:
Die gezeigten Preise in den Katalogen und Prospekten sind auch für Vermittler bzw. Weiterverkäufer bindend, sofern der Weiterverkäufer
(Vermittler) keine zusätzlichen und als Fremdleistung benannten Leistungen zu den Angeboten von der E.F.F.S. zufügt.
Vertragliche Vereinbarungen mit der E.F.F.S. können diese Bestimmung außer Kraft setzen, bedingen aber in jedem Fall die Schriftform.
Es gilt der in den gemachten, zeitlich befristeten Angeboten, in Angebotskatalogen und in den Detailinformationen (nach Abschluss
des Vertrages in den Unterlagen enthalten) beschriebene Leistungsumfang. Bei Weiterverkauf meiner Angebote bzw. bei
extra erstellten Angeboten ist der Abschluss eines Vertrages inkl. Terminbestätigung mit der E.F.F.S. und dem Vermittler Bedingung.
Beachten Sie, dass die E.F.F.S. als Veranstalter selbstständig im Vertrieb seiner Aktionen tätig ist und generell keine Exklusivrechte
(Vorrangs-rechte) beim Weitervertrieb gewährt werden. Die E.F.F.S. besteht auf die Verwendung seiner Formulare. Jegliche Veröffentlichungen
Dritter meiner Angebote - oder Teile daraus - Bedarf meiner schriftlichen Zustimmung! Unwirksamkeiten einzelner
Bestimmungen dieser AGB ziehen nicht deren gesamte Unwirksamkeit nach sich. Sämtliche mündliche Abreden in Zusammenhang
mit Reiseverträgen, Mietverträgen und Angeboten sind gegenstandslos, es zählt die schriftliche Vereinbarung! Dies gilt auch bei
Stornierungen.
Ausrüstungsverkauf:
Bei sämtlichen Produktbestellungen (Vor-Order von Händlern oder reguläre Bestellungen von Privat) fällt im Stornofall eine Gebühr i.
H. v. 1/3 des Bestellwertes an.
Schlussbestimmungen:
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertragesnach
sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Auf diesen Vertrag ist ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
Overath, Februar 2010
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
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